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Kommentar: Gefährdet die EU Safe Harbor Entscheidung die Nutzung von Office 365?

Am 6. Oktober hat der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung zum Datentransfer über die europäischen Grenzen hinweg gefällt, die ein großes Echo in der Öffentlichkeit gefunden hat. Vielfach wird gemeldet, dass die Geschäftsmodelle amerikanischer Unternehmen dadurch gefährdet sein. Bedeutet dies, dass Unternehmenskunden nun auch mit der Nutzung von Office 365 gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen? Ich denke: Nein. Darauf hat auch Microsofts Chief Legal Officer Brad Smith in einem Artikel hingewiesen. Denn die Microsoft Cloud-Dienste Azure Core Services, Office 365, Dynamics CRM Online und Microsoft Intune entsprechen den EU Standardvertragsklauseln. Diese Klauseln wurden von einer Arbeitsgruppe aus Datenschutzvertretern aller EU-Länder und der EU-Institutionen erarbeitet (Artikel-29-Gruppe). Microsoft hat die Empfehlungen dieser Arbeitsgruppe in seine Verträge übernommen. Personenbezogene Daten werden so, auch bei Nutzung der Microsoft Cloud Angebote für Unternehmen, nach den EU Regelungen behandelt und geschützt.

Darüber hinaus bietet Microsoft die Dienste aus europäischen Rechenzentren an und hat umfangreiche Maßnahmen zur Datensicherheit etabliert. Europäische Kunden können somit die Dienste weiter legal nutzen – auch ohne die Gültigkeit der Safe Harbor Vereinbarungen. Viele weitere Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit der Office 365 Dienste finden Sie im Microsoft Trust Center. Für ihre Fragen stehen wir von Net at Work auch gern zur Verfügung.

Zu Informationsveranstaltungen von Microsoft zu den rechtlichen Aspekten der Cloud-Nutzung können Sie sich noch anmelden.

Uwe Ulbrich

Pressekontakt

Aysel Nixdorf, Marketing Managerin bei Net at Work.
Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zu Net at Work und unserem Angebot jederzeit zur Verfügung. Sprechen Sie mich an.

Aysel Nixdorf
Marketing & PR
Telefon +49 5251 304627

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